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Inspirationsquellen | Folter und Hinrichtungen



Die Welt von Guts spielt in einer mittelalterlich geprägten Zeit, in der die Kirche noch einiges zu sagen hat und auch eine Inquisition durch die Lande zieht, um Ketzer zu richten. Auch grausame Landesfürsten machen den Leuten das Leben schwer und so ist es kaum verwunderlich, dass sich Miura an den Folterkammern des Mittelalters orientierte, um die Grausamkeit jener Zeit noch zu unterstreichen.
Allerdings sind Folter und Todesstrafe kein Relikt finsterer Zeiten. Auch heute noch lassen sich findige Köpfe unvorstellbare Dinge einfallen, wie man seinen Mitmenschen größtmögliche Schmerzen zufügen kann, damit diese sagen, was man von ihnen hören will. Und auch die Todesstrafe findet man noch immer überall auf dieser Welt. Davon sind nicht nur so genannte "Drittweltländer" betroffen, sondern auch hochmoderne Staaten wie die USA oder Japan. Auch in Deutschland liegen die letzten richterlich verfügten Leichen gar nicht so lange zurück, in Hessen ist die Todesstrafe auf dem Papier sogar immer noch zulässig.
Hier also eine Auswahl jender Dinge, die in der Welt von Berserk zur Anwendung kommen und deren Umsetzung wir hiermit aufs Schärfste ablehnen wollen.


Enthauptung
Die Enthauptung ist eine Tötungsmethode, die es schon seit biblischen Zeiten und in allen möglichen Kulturkreisen gibt. Dem Delinquenten wurde in früheren Zeiten mit Schwert oder Axt der Kopf abgetrennt, später auch mit Fallbeilen, da Scharfrichter zum Teil mehrere Anläufe brauchten, um den Kopf vollständig vom Rumpf zu trennen. Das bekannteste Modell dürfte dabei die nach ihrem Schöpfer benannte Guillotine sein, die ab Ende des 18. Jahrhunderts zum Einsatz kam und bis 1977 in Frankreich verwendet wurde. Der Tod tritt explizit durch das Durchtrennen der Wirbelsäule, bzw. des Rückenmarks ein. Es wird davon ausgegangen, daß die Prozedur relativ schmerzfrei vonstatten geht und der Tod sofort eintritt. Dennoch gibt es Berichte, dass abgetrennte Köpfe nach der Hinrichtung noch Reaktionen zeigten. In Deutschland fanden die letzten Enthauptungen im Jahre 1949 (West), bzw. 1968 (Ost) statt, wobei jedoch angenommen werden kann, daß in Westdeutschland trotz Abschaffung dieser Strafe noch bis in die 50er Jahre hinein Kriegsverbrecher hingerichtet wurden. Die Enthauptung durch das Schwert existiert heute noch, vor allem in Saudi-Arabien.


Erhängen
Auch das Erhängen ist eine sehr alte Methode zur Hinrichtung, wenn auch es verschiedene Methoden zur Durchführung gibt. In der Regel wird dem Delinquenten ein Strick um den Hals gelegt, der sich durch dessen Körpergewicht zusammenzieht und somit die Blutzufuhr zum Gehirn stoppt oder dessen Luft abschnürt. Die Unterschiede liegen darin, daß der Hinzurichtende entweder am Galgen hochgezogen wird, was zum Erstickungstod führt, oder ihm, auf einem beweglichen Gegenstand oder einer Falltür stehend, der Halt unter den Füßen weggerissen wird, wobei binnen 10 Sekunden die Bewusstlosigkeit eintritt oder gar das Genick bricht. Auch hier kann es zu Unfällen kommen. Wird die Fallhöhe zu gering berechnet, kann sich der Todeskampf sehr in die Länge ziehen, da ein langsames Ersticken eintritt. Ist die Fallhöhe zu hoch, wird unter Umständen nicht nur das Genick gebrochen, sondern auch der Kopf abgerissen. In Deutschland wurden die letzten Angeklagten in der Nachkriegszeit erhängt, z.B. im Rahmen der Nürnberger Prozesse, doch nach wie vor ist es eine weit verbreitete Hinrichtungsmethode, hauptsächlich in Asien, Afrika und den USA.


Rädern
Das Rädern war ein Zusammenspiel von Folter und Hinrichtung. Mit einem großen Wagenrad, das oft mit Eisen beschlagen war, wurden dem Delinquenten, der ausgestreckt auf dem Schafott lag, von unten her, das bedeutet von den Beinen aufwärts, sämtliche Knochen gebrochen, nicht selten mit Kanthölzern unter den Gelenken. Ein abschließender tödlicher Schlag auf Kehle oder Kopf der Opfer war auch nicht immer vorgesehen, sodaß diese noch lebten, als ihre Körper in die Speichen des Rades geflochten wurden, danach wurde das Rad auf einem Pfahl aufgestellt. Die Delinquenten, ob tot oder lebendig, wurden auf diese Weise bis zur vollständigen Verwesung dem Fraß überlassen. Lebten sie noch, starben sie binnen Stunden oder Tagen an Kreislaufversagen. Das Rädern kam im Mittelalter als Strafe für Mörder und Räuber auf, wurde im deutschen Raum sogar bis Mitte des 19. Jahrhunderts durchgeführt und existiert heutzutage nicht mehr.


Verbrennen
Zu glauben, das Verbrennen eines Menschen auf dem Scheiterhaufen sei eine Ausgeburt des Mittelalters, ist wohl falsch. Verbrannt wurde vermutlich schon weit vorher. Daß diese Methode der Hinrichtung in dieser Epoche zwischen dem 15. und 18. Jahrhundert ihren Höhepunkt fand, kann man dagegen getrost stehen lassen. Besonders im Rahmen religiös geprägter Prozesse kamen Scheiterhaufen gegen Ketzer, Zauberer und Hexen zum Einsatz. Dabei wurde der Delinquent an einen Pfahl gebunden oder gekettet, um den Brennmaterial aufgestapelt war. Das Material wurde zur Vollstreckung entzündet und das Opfer verbrannte qualvoll bei lebendigem Leib. Jedoch gab es auch einzelne Gnadenakte zu verzeichnen. In diesen Fällen wurden die Verurteilten vorher erdrosselt oder es wurde eine so hohe Rauchentwicklung verursacht, daß sie erstickten, bevor das Feuer sie erreichte. Die Zahl der Opfer schwankt je nach Quelle zwischen 40.000 und 100.000, wenn nicht noch mehr, allein in Europa. Der letzte deutsche Scheiterhaufen brannte im Jahre 1804, allerdings nicht gegen ein Opfer religiösen Wahns, sondern gegen einen Brandstifter.


Eiserne Jungfrau
Heutzutage ist die Eiserne Jungfrau aus einer gut bestückten mittelalterlichen Folterkammer nicht mehr wegzudenken. Sie bestand aus einem Hohlkörper aus Holz und Eisen, dem äußerlich die Gestalt einer Frau gegeben wurde. In ihrem Inneren waren lange Dornen angebracht, die sich dem darin stehenden Delinquenten ins Fleisch bohrten, sobald man die Tür des Gerätes schloss, und entweder einen Tod durch Verbluten oder Durchbohrung lebenswichtiger Organe hervorriefen. So zumindest der Mythos, denn daß ein solches Gerät je wirklich zum Einsatz kam, kann nicht zweifelsfrei bewiesen werden. Zumindest sind die meisten Jungfrauen, die man in Museen bewundern kann, Fälschungen aus dem 19. Jahrhundert, die vermutlich auf die tatsächlich verwendeten Schandmäntel zurückgehen.


Brustkralle
Auch wenn es jenes Gerät wohl tatsächlich gab, wurde es nicht so angewandt wie in Mozgus' Folterkammer. Statt Frauen an ihren Brüsten aufzuhängen, wurde die Brustkralle "nur" zur Strafverschärfung auf dem Weg zur Hinrichtung angesetzt, was tiefe Wunden und entsprechende Schmerzen hervorrief. Zum Teil wurden die Krallen noch zusätzlich zum Glühen gebracht, was auch zum Ausreißen der Brust führen konnte.


Wasserfolter
"Wasserfolter" ist ein Begriff für verschiedene Methoden, jemandem mittels Wasser Schmerzen zuzufügen, ob körperlicher oder psychischer Natur. Hier geht es natürlich um jene Methode, die in Mozgus' Folterkammer gezeigt wird. Dem zu Folternden wurde über einen Trichter ständig Wasser eingeflößt, ohne ihm die Chance zu geben, es wieder auszuspucken. Dadurch blähte sich der Bauch auf und verursachte starke Schmerzen. Wurde die Folter entsprechend fortgesetzt, konnte sie auch zum Tod durch Ersticken oder Schädigung der inneren Organe führen. Insgesamt ist die Wasserfolter heute noch recht beliebt, vor allem das so genannte "Waterboarding".


Judaswiege
Die Judaswiege war ein Gestell aus Holz, auf dem eine Pyramide gleicher Beschaffenheit montiert war. Der Delinquent wurde nackt mittels Seilwinde dort hinaufgehievt und (wohl auch mit Fallgeschwindigkeit) herabgelassen, sodass das ganze Gewicht des Menschen auf dem After oder der Vagina lag. Der Folterknecht konnte das Opfer nach Belieben wieder hochziehen und fallen lassen. Beide Tätigkeiten führten zu starken Schmerzen im Unterleib.


Verhörstuhl
Ein spezieller Stuhl, auf dem jede Fläche, die beim Sitzen den Stuhl berührte, mit eisernen Dornen gespickt war. Der Delinquent wurde darauf festgeschnallt, sodass er nicht aufstehen konnte und die Dornen ihm größtmögliche Schmerzen zufügten. Das Gerät wurde, wie der Name schon sagt, hauptsächlich zum Verhör benutzt.


Streckbank
Bei der Streckbank handelte es sich um einen Tisch, auf dem der Delinquent an Armen und Beinen fixiert wurde. An einem Ende der Bank befand sich eine Winde, mit der sich die Ketten oder Stricke der Handfesseln aufwickeln ließen, was dazu führte, daß der Körper des Delinquenten gestreckt wurde und somit die Gelenke überdehnt und weiterhin ausgekugelt wurden. Als strafverschärfende Maßnahme wurden zusätzlich auch noch glühende Kohlen, Zangen, Stachelwalzen (Gespickter Hase, ebenfalls auf dem Bild zu sehen), etc. angewandt. Ein sehr ähnliches Instrument ist die Streckleiter.


Mundbirne
Ein Gerät aus Messing oder Eisen, das dem Delinquenten in den Mund geschoben wurde und mittels einer Schraube am hinteren Ende gespreizt werden konnte, sodass der Delinquent den Mund nicht mehr schließen konnte. Die Mundbirne konnte gar so weit gespreizt werden, daß der Kiefer brach. Desweiteren wurde das Instrument auch dazu benutzt, Anus oder Vagina des Delinquenten schmerzhaft zu spreizen.


Auspeitschen
Das Auspeitschen gehört schon seit biblischen Zeiten zu den bekanntesten Strafen - und wird auch heute noch in manchen Ländern praktiziert. Ein (oder mehrere) Lederrimen, an einem Griff befestigt, werden derart geschwungen, dass die Riemenspitze im Idealfall mit großer Geschwindigkeit auf dem Delinquenten auftrifft und die Haut aufreißt. Im hier vorliegenden Fall handelt es sich um ein Modell mit mehreren Riemen, die zudem mit Eisenstacheln am Ende versehen sind. Sie dürften noch stärkere Verletzungen verursacht haben.


Die Kralle
Eine eindeutige Bezeichnung für dieses Istrument konnten wir leider nicht finden, daher nennen wir es mal ganz einfallslos "die Kralle". Diese war ähnlich aufgebaut wie eine Mistgabel oder ein Rechen. Mit den eisernen Zinken, die meist noch zugespitzt und angeschärft waren, konnte man dem Opfer Haut und Fleisch in Fetzen reißen.
 

 



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